Im Kirchenvorstand engagiert

Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er entscheidet, wenn zum Beispiel der Glockenturm saniert, ein Grundstück verkauft oder eine Mitarbeiterin eingestellt werden soll. Der Kirchenvorstand ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt.

Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Der Kirchenvorstand der Stadtpfarrei St. Augustinus tagt in der Regel sechs Mal im Jahr im Plenum, davon mindestens eine gemeinsame Sitzung mit dem Pfarrgemeinderat. Darüber hinaus finden wichtige Arbeiten in folgenden Fachausschüssen statt:

Zudem nehmen Kirchenvorstandsmitglieder und weitere berufene Personen Aufgaben in den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der Caritas St. Marien Pflege GmbH und der EUREGIO-Klinik wahr.

Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist Pfarrer Ulrich Högemann. Sein Stellvertreter ist Gerd Berning.