Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Nach leidvollen Erfahrungen und massivem Vertrauensverlust im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, dem mangelnden und fehlerhaften Umgang mit Betroffenen, Täterinnen und Tätern wurden in der Katholischen Kirche in Deutschland vielfältige Maßnahmen gerade auch im Bereich der Prävention ergriffen.

Auch unsere Stadtpfarrei St. Augustinus Nordhorn ist aufgrund der Präventionsordnung des Bistums Osnabrück gehalten, für ihren Bereich ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erarbeiten. Das Präventionsteam der Stadtpfarrei hat ein Konzept erarbeitet, das auf der Präventionssordnung basiert und nach einer erfolgten Risikoanalyse erstellt wurde. In der Stadtpfarrei St. Augustinus Nordhorn tragen wir Verantwortung für rund 14.000 Katholikinnen und Katholiken. An den fünf Kirchenstandorten St. Augustinus (mit Klausheide), St. Marien, St. Josef, St. Elisabeth und St. Marien-Brandlecht findet in den Kirchen selbst und in den angegliederten Gemeindehäusern vielfältiges kirchliches Leben statt mit zahlreichen Gruppen und Verbänden, wozu selbstverständlich auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört. Die in der Pfarrei bestehenden Einrichtungen, wie z.B. die Familienbildungsstätte, die Kindertagesstätten, die Marienpflege, entwickeln im Rahmen ihrer Strukturen eigene Schutzkonzepte. Alle Seiten arbeiten dabei eng zusammen.

Das Institutionelle Schutzkonzept der Stadtpfarrei St. Augustinus Nordhorn wurde vom Pfarrgemeinderat im Juli 2020 und vom Kirchenvorstand im September 2020 beschlossen. Das ISK finden Sie HIER.

In der Stadtpfarrei wurden Verantwortliche für das Thema „Prävention“ benannt. Diese sind Beratungs- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, hilfsbedürftige Erwachsene, Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dem Präventionsteam der Stadtpfarrei St. Augustinus gehören an: